© Speringer 2024

KFZ-Technik

Unsere Leistungen im Bereich KFZ-Technik:

A wie Abgasanlage bis Z wie Zahnriementausch Unsere seit 2009 bestehende KFZ Werkstätte ist mit den modernsten Geräten ausgestattet, sodass wir nahezu jede Reparatur für alle Autotypen anbieten können: §57A Begutachtungen (Pickerl) für PKW, Traktor, Moped/ Motorrad, Klein-LKW bis 3,5t und Anhänger aller Art Diagnosetechnik Ersatzteilbestellung Klimaservice & -reparatur Scheibenreparatur bzw. Wechsel Reifenservice ( Montage und Handel) Allgem. Servicearbeiten Jetzt NEU: Spurvermessen! Falls Sie zu einem unserer angebotenen Leistung fragen haben oder einen Termin ausmachen möchten, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02673/ 2258 oder 0664/ 436 95 25 zu den offiziellen Öffnungszeiten zur Verfügung.

BEGUTACHTUNG

Wir machen auch für Ihren Klein-LKW die seit Jänner 2015 nötigen ABGASPLAKETTEN! Dank unseres neuen Prüfstandes können wir Ihnen mit Freude übermitteln das wir nun folgende Fahrzeuge überprüfen dürfen: Klasse L – Krafträder Klasse L1e Zweirädrige Kleinkrafträder (Motorfahrräder) Klasse L2e Dreirädrige Kleinkrafträder Klasse L3e Kleinmotorräder, Leichtmotorräder Klasse L4e Motorräder mit Beiwagen Klasse L5e Motordreiräder Klasse L6e Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Klasse L7e Vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG Klasse M – Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse M1 Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen Klasse N – Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen) Klasse N1 Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg Klasse O – Anhänger (einschließlich Sattelanhänger) Klasse O1 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Klasse O2 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg Klasse T – Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern gemäß der Richtlinie 2003/37/EG Klasse T1 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der der Fahrerin/dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1.000 mm Klasse T2 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Klasse T3 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg Klasse T4 Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h Klasse T5 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h Klasse C – Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten gemäß der Richtlinie 2003/37/EG Klasse C1 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der der Fahrerin/dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1.000 mm Klasse C2 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Klasse C3 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg Klasse C4 Zugmaschinen auf Gleisketten mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h Klasse C5 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h
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Unsere Leistungen im Bereich KFZ-Technik:

A wie Abgasanlage bis Z wie Zahnriementausch Unsere seit 2009 bestehende KFZ Werkstätte ist mit den modernsten Geräten ausgestattet, sodass wir nahezu jede Reparatur für alle Autotypen anbieten können: §57A Begutachtungen (Pickerl) für PKW, Traktor, Moped/ Motorrad, Klein-LKW bis 3,5t und Anhänger aller Art Diagnosetechnik Ersatzteilbestellung Klimaservice & -reparatur Scheibenreparatur bzw. Wechsel Reifenservice ( Montage und Handel) Allgem. Servicearbeiten Jetzt NEU: Spurvermessen! Falls Sie zu einem unserer angebotenen Leistung fragen haben oder einen Termin ausmachen möchten, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02673/ 2258 oder 0664/ 436 95 25 zu den offiziellen Öffnungszeiten zur Verfügung.

BEGUTACHTUNG

Wir machen auch für Ihren Klein-LKW die seit Jänner 2015 nötigen ABGASPLAKETTEN! Dank unseres neuen Prüfstandes können wir Ihnen mit Freude übermitteln das wir nun folgende Fahrzeuge überprüfen dürfen: Klasse L – Krafträder Klasse L1e Zweirädrige Kleinkrafträder (Motorfahrräder) Klasse L2e Dreirädrige Kleinkrafträder Klasse L3e Kleinmotorräder, Leichtmotorräder Klasse L4e Motorräder mit Beiwagen Klasse L5e Motordreiräder Klasse L6e Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Klasse L7e Vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG Klasse M – Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse M1 Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen Klasse N – Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen) Klasse N1 Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg Klasse O – Anhänger (einschließlich Sattelanhänger) Klasse O1 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Klasse O2 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg Klasse T – Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern gemäß der Richtlinie 2003/37/EG Klasse T1 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der der Fahrerin/dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1.000 mm Klasse T2 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Klasse T3 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg Klasse T4 Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h Klasse T5 Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h Klasse C – Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten gemäß der Richtlinie 2003/37/EG Klasse C1 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der der Fahrerin/dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1.000 mm Klasse C2 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Klasse C3 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg Klasse C4 Zugmaschinen auf Gleisketten mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h Klasse C5 Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h